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Handelsvertreterrecht

Wir beraten und vertreten Handelsvertreter und Unternehmer im Handels-vertreterrecht. Hier kann sich schnell die Frage der Scheinselbständigkeit stellen. Schwerpunkt ist hier der Ausgleichsanspruch. Wir prüfen Ausgleichsanspruchs-berechnungen des Unternehmens und/oder stellen selbst eine Ausgleichs-anspruchsberechnung an. Über besondere Erfahrung verfügen wir bei der Ausgleichsanspruchsberechnung für Bausparkassen- und Versicherungsvertreter. Hier können - müssen aber nicht - die sog. "Grundsätze" der Versicherungs-wirtschaft und Versicherungskaufleute zur Anwendung kommen. Im Falle einer Kündigung ist zu prüfen, ob eine Klage erforderlich ist, was im Falle einer fristlosen Kündigung in der Regel der Fall sein wird. Die Beratung und Vertretung bei Provisionsansprüchen, Gestaltung des Handelsvertretervertrages und Wett-bewerbsverboten gehören ebenfalls zu den gängigen Themen.

Kanzlei Mannheim . Kolpingstraße 18 . 68165 Mannheim . Tel.: 06 21 / 3 28 89 0 . Fax: 06 21 / 3 28 89 32

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