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Vom Gang zum Scheidungsanwalt erwartet der Mandant qualifizierte Antworten auf seine Fragen zum Unterhalt, der Vermögensauseinandersetzung, sowie dem Umgang mit den Kindern. In der ausführlichen Erstberatung analysieren wir Ihre Situation und beraten Sie zu den Fragen Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Scheidung und zum Geschiedenentestament. Wir betreuen Sie bereits von Beginn an in allen rechtlichen Fragen zur Auseinandersetzung der Ehe bzw. Partnerschaft. 

Die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung unserer Kanzleien in Mannheim und Schwetzingen ermöglichen eine fachübergreifende Beratung, insbesondere hinsichtlich der steuerlichen und erbrechtlichen Problematiken, die sich direkt nach der Trennung ergeben. 

Vernünftige Aufteilungen der Immobilien oder der Erhalt von Familienunternehmen spielen häufig eine große Rolle. Immer mehr treten Altersvor- sorge und Kapital-bildung in den Vordergrund sowie die Sicherung des erwirtschafteten Vermögens. Wir schaffen dauerhafte Regelungen, die nach der Scheidung Bestand haben und Ihnen Sicherheit bieten. Die Zeit danach muss planbar sein. 

Am besten vermeiden Sie spätere Auseinandersetzungen, wenn Sie einen vorsorgenden Ehevertrag abschließen oder schon vor der eigentlichen Ehe-scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen.

Kanzlei Mannheim . Kolpingstraße 18 . 68165 Mannheim . Tel.: 06 21 / 3 28 89 0 . Fax: 06 21 / 3 28 89 32

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